Antheß Schneider - 
Küfer aus Laubach (ca. 1545-1555 bis nach 1607)

Was wir sicher wissen

Die Quellenlage zu Antheß Schneider ist typisch für das 16. Jahrhundert: nur zwei Lebensdaten sind überliefert. Er heiratete um 1580 und wird letztmals 1607 erwähnt. Diese spärliche Dokumentation ist normal, da systematische Kirchenbücher erst Ende des 16. Jahrhunderts entstanden. Für einen ländlichen Handwerker dieser Zeit haben wir damit sogar relativ gute Informationen.

Antheß arbeitete als Küfer, also als Hersteller von Holzfässern und anderen hölzernen Behältern. Dieses Handwerk war überlebenswichtig, da praktisch alle Güter des täglichen Lebens in Holzbehältern gelagert und transportiert wurden. Der waldreiche Hunsrück bot ideale Bedingungen für diesen Beruf: Eichenholz für haltbare Lagerfässer und Buchenholz für alltägliche Behälter wuchsen direkt vor der Haustür.

Gesellschaftliche Stellung und Lebensverlauf

Als Küfer stand Antheß in der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung im ehrenhaften Handwerkerstand. Diese Zunft war "notwendig" - ein Begriff, der die unverzichtbare Rolle des Gewerbes bezeichnete. Küfer genossen gesellschaftliches Ansehen, da ihre Arbeit technisches Können erforderte und jeder ihre Produkte brauchte.

Handwerker heirateten damals üblicherweise zwischen 25 und 35 Jahren, nachdem sie ihre Ausbildung abgeschlossen hatten. Bei einer Heirat um 1580 wurde Antheß also vermutlich zwischen 1545 und 1555 geboren. Der letzte Nachweis von 1607 zeigt ihn im Alter von etwa 52 bis 62 Jahren - ein respektables Alter für diese Zeit. Die damalige durchschnittliche Lebenserwartung lag bei nur 25 bis 30 Jahren, wobei diese niedrige Zahl hauptsächlich durch die hohe Kindersterblichkeit entstand. Wer das 20. Lebensjahr erreichte, konnte durchaus 50 bis 60 Jahre alt werden. Antheß gehörte also zu den Überlebenden seiner Generation.

Die genealogische Sackgasse

Antheß Schneider markiert für unsere Familienforschung einen definitiven Endpunkt. Weitere Vorfahren lassen sich mit den verfügbaren Quellen nicht ermitteln. Diese Situation ist für das 16. Jahrhundert jedoch keineswegs ungewöhnlich und hat systematische Ursachen.

Das Haupthindernis liegt in der Quellenlage dieser Zeit. Kirchenbücher, die heute die wichtigste Grundlage genealogischer Forschung bilden, entstanden in der Region erst ab den 1570er Jahren - zu spät für Antheß' Elterngeneration. Staatliche Personenstandsregister existierten noch nicht, und private Aufzeichnungen sind nur selten überliefert. Die reformatorischen Umbrüche führten zudem zur Vernichtung vieler mittelalterlicher Klosterarchive, die möglicherweise relevante Informationen enthalten hätten.

Trotz dieser ungünstigen Ausgangslage bleiben theoretische Forschungsansätze denkbar. Zunftarchive größerer Städte könnten Hinweise auf Wanderschaft oder Ausbildung enthalten. Steuerregister des Herzogtums Simmern aus der Zeit vor 1580 könnten einen älteren Antheß Schneider oder verwandte Familien verzeichnen. Als innovative Methode bietet sich die DNA-Genealogie an, die durch Vergleich mit anderen Schneider-Linien der Region mögliche Verwandtschaftsverhältnisse aufdecken könnte. Diese Ansätze erfordern jedoch umfangreiche Archivrecherchen mit ungewissem Ausgang.

Leben im Zeitalter der Reformation

Antheß erlebte als Jugendlicher einen einschneidenden Wandel: 1557 führte das Herzogtum Pfalz-Simmern die Reformation ein. Laubach wechselte vom katholischen zum lutherischen Glauben. Für den etwa 12- bis 17-jährigen Antheß bedeutete dies nicht nur neue religiöse Inhalte, sondern auch praktische Veränderungen: andere Feiertage, veränderte Zunftregeln und neue Geschäftspraktiken.

Dass Antheß noch 1607 beruflich aktiv war, zeigt seine erfolgreiche Anpassung an diese Umbrüche. Seine mindestens 27-jährige Berufstätigkeit (1580-1607) spricht für handwerkliches Können und geschäftlichen Erfolg.

Schriftprobe und Transkription einer Urkunde in Kurrent

Heiratsurkunde 04/1821 – Hasselbach (Hunsrück) – Peter Schneider

[Orthografie gemäß Urkunde]

Nr. 4 Gemeinde Haßelbach

Im Jahr achtzehnhunderteinundzwanzig den siebzehnten Januar um elf Uhr des Vormittags erschienen vor mir, Friedrich David Storck Bürgermeister und Beamter des Civilstandes von Castellaun, Peter Schneider ledigen Standes, einunddreißig Jahre alt, Leinenweber, geboren den 20sten Januar 1789 und wohnhaft zu Haßelbach, großjähriger Sohn von den zu Haßelbach wohnenden Ehe- und Ackersleuten Heinrich Peter Schneider und Maria Elisabetha Hees, welche hierbei gegenwärtig ihre Einwilligung zu dieser Heirath zu geben erklärten, und Maria Catharina Juncker ledigen Standes, ohne Gewerbe, fünfundzwanzig Jahre alt, geboren zu Hundheim am 29sten Nov. 1794 und als Dienstmagd zu Haßelbach wohnhaft, großjährige Tochter von dem zu Hundheim verstorbenen Friedrich Juncker, bei Lebzeiten Schumacher, gestorben den zweiten Februar achtzehnhundertneunzehn, wie im aus beiliegendem von uns unterm zwölften diesen Monats Januar ausgefertigten Sterbeauszug zu ersehen, und dessen [crabbed] noch lebende und zu Hundheim wohnende Wittwe, Maria Elisabetha Petri, welche hierbei gegenwärtig ihre Einwilligung zu dieser Heirath zu geben erklärte und forderten uns auf ihre vorhandene Ehe abzuschließen, welche vor der Hauptthür des zu Haßelbach und zu Hundheim am Sonntag dem siebenten des laufenden Monats Januar zum ersten mahl, und zum zweiten mahl am Sonntag den vierzehnten des selben Monats, jedes mahl um die Mittagsstunde verkündigt wurde. Da uns keine Einwendungen gegen diese Ehe bekannt gemacht wurden, so haben wir obige Aufforderung genüge geleistet, alle [crabbed] uns übergebenen Belege abgelesen, sodann das Capitel sechs des Titels von der [crabbed] aus dem Civilgesetzbuche vorgelesen und danach den Bräutigam und die Braut gefragt, ob sie gesonnen seyen sich als Mann und Frau zu ehelichen, dann jeder derselben einzeln und bestimmt auf diese Frage bejahend antworten. So erklären wir im Namen des Gesetzes, das Peter Schneider und Maria Catharina Juncker durch das Band der Ehe verbunden sind, worüber wir gegenwärtige Urkunde in Gegenwart:

1. von Adam Petri, sechsunddreißig Jahre alt, Ackersmann, wohnhaft zu Haßelbach,

Stief-Oheim der neuen Ehefrau,

2. von Friedrich Knebel, achtundzwanzig Jahre alt, Wagner,

3. von Friedrich Berner, dreiundvierzig Jahre alt, Schlosser, und

4. von Adam Knebel, fünfundzwanzig Jahre alt, Weißgerber,

letztere drei wohnhaft zu Castellaun und nicht verwandt mit den neuen Eheleuthen, als herzuerbetene Zeugen gefertiget und mit denselben den neuen Eheleuthen den gegenwärtigen Eltern nachversehener Verlesung unterschrieben haben mit Ausnahme der Mutter des neuen Ehemannes, welche erklärte nicht schreiben, noch unterschreiben zu können.

gez.:

Peter Schneider, Maria Catharina Junckerin, Maria Elisabetha Petri,

H. P .Schneider, H. Petri, F. Knebel, A. Knebel, F. Berner, Storck

 

Bei Hinweisen zu diesem Forschungszweig wenden Sie sich bitte an Markus Fudickar: forebears@protonmail.com

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