RITUALGESCHICHTE
Was Menschen wiederholt und geordnet tun, verrät mehr über ihren Glauben als jedes Bekenntnis. Die Beiträge in diesem Bereich folgen dem Lebenszyklus eines Christen der ersten Jahrhunderte: vom Eintritt durch die Taufe über die Praxis des Gottesdienstes bis zum Umgang mit dem Tod.
ERST GLAUBEN, DANN WASSER — WIE DIE FRÜHE KIRCHE TAUFTE
Die ältesten erhaltenen Beschreibungen des Taufvorgangs außerhalb des Neuen Testaments stammen aus dem späten 1. und dem 2. Jahrhundert. Sie zeichnen ein deutliches Bild: Vor der Taufe stand eine persönliche Entscheidung.
Die Didache, eine Gemeindeordnung aus der Zeit um 100, regelt den Vorgang in Kapitel 7. Vor dem Untertauchen sollen beide Seiten fasten – der Kandidat ein bis zwei Tage. Der gesamte Abschnitt setzt jemanden voraus, der versteht, was geschieht, und sich bewusst darauf vorbereitet. Justin der Märtyrer beschreibt um 155 in seiner Ersten Apologie den Ablauf genauer: Zugelassen wird, wer überzeugt ist, dass das Gelehrte wahr ist, und zusagt, danach zu leben (Apol. I, 61). Überzeugung, Verständnis, persönliche Zusage – all das setzt einen mündigen Erwachsenen voraus.
Um 200 geht Tertullian in Karthago einen Schritt weiter. In seiner Schrift über die Taufe (Kap. 18) fordert er ausdrücklich Aufschub: Wer den Glauben noch nicht erfassen könne, solle warten, bis er selbst Rechenschaft ablegen könne. Dass Tertullian diesen Aufschub überhaupt einfordern muss, zeigt, dass vereinzelt bereits anders verfahren wurde – doch gerade sein Widerspruch belegt, dass der Entschluss Erwachsener bis dahin als Norm galt, nicht die Ausnahme.
Alle drei Zeugnisse weisen in dieselbe Richtung, und ebenso bedeutsam ist, was in keinem von ihnen steht: Keine außerbiblische Quelle der ersten zwei Jahrhunderte beschreibt, fordert oder setzt die Taufe von Säuglingen oder Kleinkindern voraus. Dabei bestätigen diese Quellen genau das, was das Neue Testament selbst als innere Logik anlegt: Hören, glauben, sich taufen lassen – in dieser Reihenfolge, nie umgekehrt (Apg 2:41; 8:12; 18:8). Wer getauft war, durfte am Abendmahl teilnehmen (Justin, Apol. I, 66) – wer zur Gemeinde gehörte, konnte in ihr Verantwortung übernehmen.
Wie sich die Praxis später veränderte, ist eine eigene Geschichte – die Überlieferung kennt keinen anderen Weg: Am Anfang stand der Glaube, nicht die Geburt.
WAS DIE TAUFE KOSTETE
Wie ernst nahmen die frühen Gemeinden das Taufbekenntnis?
Eine Gemeindeordnung (Traditio Apostolica), die vermutlich aus dem frühen dritten Jahrhundert stammt und römische Gemeindepraxis widerspiegelt, gibt einen Einblick. Dort wird aufgezählt, welche Berufe jemand aufgeben musste, der sich taufen lassen wollte – oder er wurde nicht zugelassen.
Die Liste ist lang: Astrologen, Wahrsager, Traumdeuter, Zauberer, Amulettmacher, Schauspieler, Gladiatoren, deren Trainer, Tierkämpfer in der Arena, Wagenlenker im Zirkus, Beamte für die Gladiatorenspiele, Götzenbildhauer, Maler von Kultbildern, Tempelpriester, Tempeldiener.
Die Logik dahinter war grundsätzlich: Nicht der Berufstitel entschied, sondern was die Arbeit bewirkte. Förderte sie die Verehrung fremder Götter? Lebte sie vom Leid anderer Geschöpfe? Brachte sie den Namen Christi in Verruf? Diese Fragen haben sich nicht erledigt.
Tertullian, ein Gemeindelehrer aus Karthago, argumentiert um 200 in seiner Schrift »Über den Götzendienst« (De idololatria) ähnlich: Manche Berufe seien mit dem Bekenntnis zu Christus schlicht unvereinbar. Man könne nicht Götterbilder herstellen und dann beten »Dein Reich komme«.
Ob das überall so gehandhabt wurde, ist nicht gesichert. Die Quellenlage ist lückenhaft, und lokale Unterschiede sind anzunehmen. Aber dass solche Listen überhaupt existierten, zeigt: Für diese Gemeinden war der Alltag kein neutraler Raum. Was jemand beruflich tat, gehörte zum Glauben dazu.
GOTTESDIENST IM 2. JAHRHUNDERT — ZWEI BERICHTE
112 n. Chr., Bithynien. Plinius der Jüngere hat ein Problem. Als römischer Statthalter in dieser Provinz muss er über angezeigte Christen urteilen. Er kennt aber das Verfahren nicht. Was werfen die Ankläger den Christen vor? Was tun sie eigentlich? Plinius lässt abtrünnige Christen verhören und berichtet Kaiser Trajan das Ergebnis:
»Sie versicherten darüber hinaus, ihre ganze Schuld oder ihr ganzer Irrtum habe darin bestanden, daß sie sich gewöhnlich an einem bestimmten Tage vor Sonnenaufgang versammelten, Christus wie einem Gott einen Wechselgesang darbrachten und sich durch Eid nicht etwa zu irgendeinem Verbrechen verpflichteten, sondern keinen Diebstahl, Raubüberfall oder Ehebruch zu begehen, ein Versprechen nicht zu brechen, eine angemahnte Schuld nicht abzuleugnen. Danach seien sie gewöhnlich auseinander gegangen und dann wieder zusammengekommen, um Speise zu sich zu nehmen und zwar ganz gewöhnliche und unschädliche; selbst das hätten sie nach meinem Erlaß, mit dem ich deinen Aufträgen entsprechend Vereine verboten hatte, unterlassen.«
Trajans Antwort war pragmatisch: Christen nicht aktiv suchen. Nur auf Anzeige hin verfolgen. Bei Leugnung und Götterverehrung begnadigen. Anonyme Denunziationen nicht zulassen. Diese Regelung blieb bis in die 240er Jahre Praxis.
155 n. Chr., Rom. Justin, ehemaliger Platoniker und nun Christ, will seine Glaubensgenossen verteidigen. Er schreibt an Kaiser Antoninus Pius und beschreibt den Sonntagsgottesdienst:
»An dem Tage, den man Sonntag nennt, findet eine Versammlung aller statt, die in Städten oder auf dem Lande wohnen; dabei werden die Denkwürdigkeiten der Apostel oder die Schriften der Propheten vorgelesen, solange es angeht. Hat der Vorleser aufgehört, so gibt der Vorsteher in einer Ansprache eine Ermahnung und Aufforderung zur Nachahmung all dieses Guten. Darauf erheben wir uns alle zusammen und senden Gebete empor. Und wie schon erwähnt wurde, wenn wir mit dem Gebete zu Ende sind, werden Brot, Wein und Wasser herbeigeholt, der Vorsteher spricht Gebete und Danksagungen mit aller Kraft, und das Volk stimmt ein, indem es das Amen sagt. Darauf findet die Ausspendung statt, jeder erhält seinen Teil von dem Konsekrierten; den Abwesenden aber wird er durch die Diakonen gebracht.«
Der Sonntag war bis 321 ein normaler Arbeitstag. Warum trafen sich Christen trotzdem sonntags? Die frühe Morgenstunde vor Arbeitsbeginn bot vermutlich die einzige gemeinsame Zeit. Konstantin erklärte 321 den Sonntag für bestimmte Berufsgruppen zum Ruhetag. Der dies solis (Tag der Sonne) war zugleich der Tag des Sol Invictus, den Konstantin bis mindestens 325 verehrte. Ob diese Koinzidenz die Wahl erleichterte, lässt sich nicht sicher sagen.
DIE ORANTENHALTUNG — GEBETSGESTEN IM KULTURWANDEL
Katakomben-Fresken aus dem 2.–4. Jahrhundert zeigen frühe Christen beim Gebet: Stehend, Arme ausgestreckt, Handflächen nach oben. Die sogenannte Orantenhaltung (von lat. orare = beten) war die normale Gebetsgeste der antiken Welt – belegt in Ägypten, Griechenland, Rom und im Alten Testament (2 Mos 9:29; 1 Kön 8:22; Ps 141:2).
Diese Haltung drückte in der Antike Offenheit und Ehrerbietung aus. Paulus schreibt: »Ich will, dass die Männer an jedem Ort beten und dabei heilige Hände aufheben« (1 Tim 2:8) – eine Anweisung, die die damalige Gebetspraxis beschreibt. Tertullian beschreibt um 200 diese Gebetshaltung als verbreitete Praxis früher Christen (De Oratione 14).
Die zusammengelegten Hände stammen vermutlich aus dem mittelalterlichen Europa. Bei der Lehnszeremonie legte der Vasall seine Hände in die des Lehnsherrn – Zeichen von Treue und Schutz. Diese Geste wurde die neue kulturelle Form für Demut und Ehrerbietung im Gebet.
Heute praktizieren die einen gefaltete Hände, die anderen heben sie. Beide Gesten sind nicht nur kulturell geprägt, sondern auch soziologisch bedingt: Die jeweilige Gemeinschaft definiert durch Konformitätsdruck, was als angemessene Ehrerbietung gilt. Wer anders betet als die anderen, fällt auf. Die äußere Form wechselt mit der Zeit und der Tradition, das Prinzip bleibt: »Der Herr sieht das Herz an« (1 Sam 16:7).
»AMEN« — URSPRUNG UND BEDEUTUNG
Die Kirchenväter bezeugen die frühe Praxis: Justin beschreibt um 155, wie das Volk nach dem Dankgebet mit »Amen« antwortet. Cyrill unterweist um 350, beim Abendmahl »Amen« zu sagen. Die Didache (um 100) ist der früheste Beleg für das »Amen« am Gebetsende. Doch woher stammt dieses Wort?
Das hebräische »Amen« stammt von der Wurzel ʾ-m-n: »fest sein, zuverlässig«. Schon Israel antwortete mit »Amen!« auf die Verlesung der Tora (Neh 8:6). Das Wort wurde in der Septuaginta (LXX) nicht übersetzt, sondern unverändert ins Griechische übernommen – wie auch Halleluja und Hosanna. In den frühen Gemeinden dürfte »Amen« dabei das bekannteste dieser hebräischen Lehnwörter gewesen sein.
Paulus setzt das Gemeinde-»Amen« voraus: »Denn wenn du mit dem Geist preist, wie soll der, welcher die Stelle des Unkundigen einnimmt, das Amen sprechen zu deiner Danksagung, da er ja nicht weiß, was du sagst?« (1 Kor 14:16). In den ältesten Handschriften des Vaterunsers fehlt das abschließende »Amen« (Mt 6:9–13). In Offb 1:7 stehen »Ja« und »Amen« nebeneinander – ein Hinweis darauf, dass die Bedeutung als Bekräftigung zentral ist.
Bemerkenswert ist Jesu eigener Gebrauch: Er verwendet »Amen« einleitend (»Amen, ich sage euch …«), nicht abschließend. Der Aramaist Gustav Dalman hat argumentiert, dass dieser Gebrauch in der gesamten überlieferten Literatur ohne bekannte Parallele ist. Im Judentum bekräftigt »Amen« stets das Gebet eines anderen – nie das eigene. Auch bei Segensworten und Schwüren wurde »Amen« als Zustimmung gesprochen. Wer »Amen« sagt, erklärt damit, dass das Gebet des anderen auch für ihn gilt. Jesu einleitendes »Amen« zur Bekräftigung seiner eigenen Worte gilt daher als einzigartig.
Das »Amen« hat zwei Dimensionen: Als Antwort auf das Gebet eines anderen macht es dieses Gebet zum eigenen. Bei Jesus steht es einleitend als Bekräftigung seiner Zusagen – ein Gebrauch, der seine Vollmacht unterstreicht. Die Praxis, die Justin und Cyrill bezeugen, führt diese Tradition fort.
DAS BEGRÄBNIS DER MAKRINA — AUGENZEUGENBERICHT EINER FRÜHCHRISTLICHEN BESTATTUNG
Zu den anschaulichsten Quellen über den Umgang mit dem Tod im frühen Christentum gehört ein Bericht aus dem Jahr 379 oder 380. Gregor von Nyssa – einer der drei großen kappadokischen Kirchenväter und Verfasser bedeutender asketischer und theologischer Schriften – schildert darin das Begräbnis seiner Schwester Makrina im Kloster von Annisa in Pontus. Er war als Augenzeuge dabei und hielt die Abläufe in seiner Vita Macrinae fest. Nach Makrinas Tod bereiteten die Schwestern dort den Körper vor: Sie wuschen und kleideten ihn ein – ein Brauch, der auf ältere Tradition zurückging und den die ersten Gemeinden übernahmen (Apg 9:37). Makrina hatte zu Lebzeiten verfügt, dass kein kostbares Gewand sie zieren solle. Die Diakonisse Lampadia erklärte Gregor, ein reines Leben sei der einzige Schmuck der Verstorbenen. Gregor steuerte seinen eigenen dunklen Mantel bei, um sie zu bedecken.
Die gesamte Nacht über ertönten die Psalmen zweier Chöre im Wechsel – Gregor vergleicht die Atmosphäre mit einem Lichterfest. Diese Totenwache – Pannychis – war als Praxis gut belegt: Auch die Apostolischen Konstitutionen (VI,30) weisen an, Verstorbene mit Gesang zu begleiten, und zitieren dabei Ps 116:15. Am nächsten Morgen formierte sich der Trauerzug. Die Menge war so groß, dass die Prozession kaum vorankam. Fackeln brannten, Loblieder erklangen, Diakone und geweihte Jungfrauen begleiteten den Sarg. Gregor betont den Grundton: nicht Trauer, sondern Triumph. Lautes Klagen, wie es bei Beerdigungen andernorts üblich war, grenzten die ersten Christen bewusst aus – Makrina wurde nicht als Verlorene verabschiedet, sondern als Heimkehrende.
Makrina fand ihre letzte Ruhe an der Seite ihrer Eltern. Gregors Darstellung zeigt einen festen Ablauf: Waschung, Einkleidung, Vigil und Prozession bildeten einen Ritus, der den Leib ehrte und die Hoffnung auf die Auferstehung bezeugte.
DEN HEILIGEN DIE FÜSSE WASCHEN — EINE PRAXIS DER ERSTEN CHRISTEN
Zu den Diensten, die Jesus seinen Jüngern auftrug, gehört einer, der in den meisten Gemeinden heute keinen festen Platz hat. Der erste Timotheusbrief nennt ihn unter den Kennzeichen einer bewährten Witwe: Sie soll »den Heiligen die Füße gewaschen« haben (1 Tim 5:10). Der Wortlaut setzt voraus, dass die Empfänger wussten, was gemeint war – keine Bildsprache, sondern eine konkrete Praxis im Alltag der Gläubigen. Im römischen Haushalt fiel das den Sklaven zu. Dass Christinnen diesen Dienst freiwillig übernahmen, durchbrach die Konventionen ihrer Zeit.
Rund dreihundert Jahre später schildert Ambrosius von Mailand – wegen seiner Lehrschriften einer der einflussreichsten Lehrer des 4. Jahrhunderts – diesen Brauch als festen Bestandteil der Tauffeier in Mailand. In seiner Unterweisung für Neugetaufte (De Sacramentis 3,1) legt er dar, wie Täuflinge unmittelbar nach dem Untertauchen auch eine Fußwaschung empfingen. Er begründete die Übung mit dem Vorbild Jesu (Joh 13:6–10) und wusste zugleich, dass Rom sie nicht kannte.
Dass Ambrosius diesen Ritus so entschlossen gegen den römischen Widerstand behauptete, unterstreicht seine einzigartige Autorität: Er war derselbe Bischof, der Kaiser Theodosius zur öffentlichen Buße zwang und durch dessen geistige Kraft der junge Augustinus eine solche Wandlung erfuhr, dass er sich schließlich von ihm taufen ließ. Ausdrücklich verteidigte er den Mailänder Brauch: Die eigene Gemeinde folge einer Überlieferung, die bis auf die Apostel zurückreiche. Dass er sie eigens rechtfertigen musste, zeigt: Der Brauch war nicht überall verbreitet – aber dort, wo man ihn pflegte, galt er als apostolisch begründet.
Etwa zur selben Zeit bezeugt Augustinus – der durch Ambrosius geprägte und später wirkungsmächtigste Theologe des lateinischen Westens – in einem Brief an Januarius (Ep. 55) die regionale Vielfalt. Manche Gemeinden vollzogen den Ritus jährlich am Tag vor Ostern, andere banden ihn in die Taufe ein, wieder andere kannten ihn gar nicht. Augustinus empfahl, die Übung dort, wo sie bestehe, beizubehalten. Vom Timotheusbrief bis ins 5. Jahrhundert lässt sich so eine Spur verfolgen: Der Ritus gehörte zum gelebten Glauben – als Dienst an Gästen und Geschwistern, als Bestandteil der Taufe oder als beides.
KEIN FEUER, SONDERN GEBET – WIE GLÄUBIGE IN KARTHAGO UM 200 IHRE TOTEN ZUR RUHE LEGTEN
Während die meisten Römer ihre Toten im 2. Jahrhundert noch verbrannten, lehnten die frühen Gemeinden den Scheiterhaufen ab. Der nordafrikanische Apologet Minucius Felix hält um 200 in seinem Dialog Octavius fest, was Kritiker den Gläubigen vorwarfen: Sie verdammten die Feuerbestattung und salbten ihre Leichname mit kostbaren Ölen. Das war kein kultureller Zufall. Die Erdbestattung knüpfte an jüdische Tradition an und bezeugte die Hoffnung auf die leibliche Auferstehung (1 Kor 15:42–44). Bereits die Gemeinde in Joppe wusch den Leichnam der verstorbenen Tabita und bereitete ihn zur Grablegung vor (Apg 9:37). In Nordafrika hielten Gläubige an dieser Praxis fest.
Einen besonders frühen Einblick in die Trauerpraxis vor 300 liefert Tertullian, Theologe in Karthago. In seiner Schrift De Anima, verfasst um 210, erwähnt er beiläufig, dass der Leichnam einer verstorbenen Schwester unter dem Gebet des Vorstehers aufgebahrt lag. Diese Notiz zählt zu den frühesten Hinweisen auf eine gottesdienstliche Handlung bei einer Trauerfeier. Statt eines Rhetors oder heidnischer Klagelieder sprach ein Ältester die Fürbitte über der Aufgebahrten.
In De Corona (Kap. 3), geschrieben um 211, zählt Tertullian weitere Gepflogenheiten auf. An jedem Jahrestag des Todestages brachten Angehörige Gaben für die Verstorbenen dar. Tertullian versteht den Sterbetag als Geburtstag in das neue Leben. Damit unterschied sich das Gedenken grundlegend von den römischen Parentalia, bei denen Speise- und Trankopfer die Ruhe der Abgeschiedenen sichern sollten.
Beide Hinweise verdienen gerade deshalb Vertrauen, weil sie beiläufig fallen. Tertullian schreibt keine Anleitung für den Umgang mit Verstorbenen. Er erwähnt diese Praktiken als bekannte Selbstverständlichkeiten seiner Versammlung. Das Bild, das sich aus seinen Schriften und dem Octavius zusammenfügt: Um 200 folgte die Trauerfeier in Karthago bereits einem erkennbaren Ablauf – Salbung, Aufbahrung unter Fürbitte, Grablegung und jährliches Gedenken am Jahrestag des Entschlafenen.
DIE NACHT VOR OSTERN – WIE DIE ERSTEN CHRISTEN AUFERSTEHUNG FEIERTEN
Ostern begann nicht mit dem Sonnenaufgang. Es begann mit der Dunkelheit. Die älteste Paschafeier der frühen Christenheit war eine Nachtwache — gemeinsames Warten in der Finsternis, bis der Morgen kam.
Um 170 hielt Melito, Gemeindeleiter von Sardes in Kleinasien, eine Predigt, die zu den frühesten erhaltenen Predigttexten der Christenheit gehört: Peri Pascha. Er verknüpfte das jüdische Passa mit Tod und Auferstehung Christi in einem einzigen Gedankengang — der Auszug aus Ägypten wurde zum Urbild der Befreiung vom Tod. Melito sprach nicht über die Auferstehung. Er inszenierte sie sprachlich: Anklage, Leiden, Triumph in einer rhetorischen Bewegung, vorgetragen vor einer Versammlung, die wachend durch die Dunkelheit ging. Der Text setzt eine Hörerschaft voraus, die bereits zusammengekommen ist und wartet — eine Nachtwache. Dreißig Jahre später beschrieb Tertullian in Karthago, was es für eine christliche Ehefrau bedeutete, den Zusammenkünften des Pascha beizuwohnen und bis zum Morgen im Gebet zu bleiben (Ad uxorem II,4). Sein Bericht macht deutlich: Die Teilnahme war in einer religiös gemischten Ehe erklärungsbedürftig, aber für die Versammlung selbstverständlich.
Die Traditio Apostolica verband dieses Wachen mit der Taufe. Taufbewerber fasteten, empfingen eine letzte Handauflegung und stiegen im Morgengrauen ins Wasser. Ihr erstes Abendmahl begingen sie bei Tagesanbruch — Bekenntnis, Taufe und Mahlgemeinschaft in einer einzigen Zusammenkunft. Der Sonntag war damals kein Ruhetag; das änderte sich erst 321 unter Konstantin. Was die Gemeinden zusammenhielt, war die gemeinsame Erwartung: dass aus dieser Finsternis Licht kommt.
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Literatur: Ambrosius, De Sacramentis, ed. Srawley/Thompson (Macmillan, 1919). Apostolische Konstitutionen VI,30 (BKV). Augustinus, Brief 55 an Januarius (BKV). Christian History Institute, An Early Church List of Unacceptable Jobs for Christians. Dalman, Die Worte Jesu, Bd. 1 (1930). Didache – Lehre der zwölf Apostel, übers. v. Zeller (BKV, 1918). Gregor von Nyssa, Vita Macrinae (BKV). Justin der Märtyrer, Erste Apologie (BKV). Karrer, Johannesapokalypse, in: Meiser/Wilk (Hg.), Die Wirkungs- und Rezeptionsgeschichte der Septuaginta (2023). Plinius d. J., Epistulae X 96 (um 112). Tertullian, De Oratione (BKV). Tertullian, Über die Taufe (BKV). Hippolytus, The Apostolic Tradition, ed. Easton (Cambridge UP, 1934). Minucius Felix, Octavius (BKV, Universität Freiburg). Tertullian, An seine Frau / Ad uxorem (BKV, Universität Freiburg). Tertullian, Über die Seele / De Anima (BKV, Universität Freiburg). Tertullian, Vom Kranze des Soldaten / De Corona (BKV, Universität Freiburg)